Gewerbefreigabe · Deutsch Synthetische Stimme / Sentetik ses · 15.10.2026 Insolvenz. Und Ihr Gewerbe? Eine Insolvenz beendet die Selbstständigkeit nicht automatisch. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb wirtschaftlich weiterarbeiten kann. Erst melden. Dann klären. Nach Eröffnung informieren Sie den Insolvenzverwalter und bitten um Freigabe. Er muss sich spätestens binnen eines Monats erklären. Schweigen ist keine Freigabe. Was ist wirklich frei? Die Erklärung muss zu Ihrer Tätigkeit passen. Alte Forderungen, Geräte, Guthaben und Verträge gesondert klären. Zahlung verstehen. Grundlage ist grundsätzlich der pfändbare Teil eines angemessenen Arbeitnehmergehalts. Bei Streit können die Vergleichsbezüge gerichtlich festgestellt werden. Neue Rechnungen bezahlen. Nach Freigabe arbeiten Sie auf eigenes Risiko. Halten Sie Geld für Steuern, Beiträge und erforderliche Insolvenzzahlungen zurück. Mit Anleitung weiter. Holen Sie sich jetzt die Checkliste und die Muster. Für Ihren nächsten Schritt vereinbaren Sie ein Gespräch beim SIC. Freigabe und Schuldenfreiheit sind nicht automatisch.