Selbstständig trotz Insolvenz? Stand 11.10.2026 · Synthetische deutsche Stimme · Eigene Musik Sie sind selbstständig und fragen sich: Muss ich wegen einer Insolvenz mein Gewerbe aufgeben? Bei einer natürlichen Person muss eine selbstständige Tätigkeit nicht automatisch enden. Die Freigabe ist aber eine rechtliche Entscheidung im Verfahren. Sie entsteht nicht allein durch eine Gewerbeanmeldung. Für eine GmbH oder UG lässt sich dieser Weg nicht einfach übernehmen. Informieren Sie den Insolvenzverwalter unverzüglich, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder fortführen. Beschreiben Sie Ihr Geschäft und machen Sie Einnahmen und Kosten nachvollziehbar. Ersuchen Sie um Freigabe, muss sich der Verwalter unverzüglich, spätestens nach einem Monat, erklären. Schweigen ist keine automatische Freigabe. Der Verwalter erklärt, ob Vermögen aus der Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus ihr im Verfahren geltend gemacht werden können. Eine Freigabe bedeutet nicht, dass alte Fahrzeuge, Werkzeuge oder Sicherheiten automatisch freigegeben sind. Umfang und Zeitpunkt sind gesondert zu klären. Neue Verbindlichkeiten aus der freigegebenen Tätigkeit müssen Sie selbst bedienen. Der Aha Effekt: Ihr Umsatz ist nicht einfach die Zahl, die man in die Lohnpfändungstabelle einträgt. Nach Paragraph zweihundertfünfundneunzig a sollen die Gläubiger durch Zahlungen so gestellt werden, als wären Sie ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen. Das Gesetz erlaubt auf Ihren Antrag eine gerichtliche Feststellung der zugrunde zu legenden Bezüge. Beruf, Qualifikation und tatsächliche Verdienstmöglichkeiten müssen nachvollziehbar sein. Ein fiktiver Dienstleister erzielt viertausend Euro Umsatz ohne Umsatzsteuer. Nach eintausendsiebenhundert Euro Betriebsausgaben bleiben zweitausenddreihundert Euro vor persönlichen Steuern und weiteren Verpflichtungen. Angenommen, ein fachlich geprüftes angemessenes Arbeitsverhältnis ergäbe zweitausendzweihundert Euro bereinigtes Netto ohne Unterhaltsperson. Der normale Tabellenwert wäre vierhundertachtundzwanzig Euro und zweiundachtzig Cent im Monat. Das ist eine Illustration, keine Festsetzung für diesen Betrieb. Planen Sie Steuern, Versicherung, laufende Betriebskosten und die erforderlichen Zahlungen ein. Paragraph zweihundertfünfundneunzig a nennt kalenderjährliche Zahlungen bis zum einunddreißigsten Januar des Folgejahres. Im eröffneten Verfahren sind die entsprechende Anwendung und konkrete Abwicklung mit der zuständigen Fachperson zu klären. Neue Schulden werden nicht automatisch von der späteren Restschuldbefreiung dieses Verfahrens erfasst. Auch für bestimmte Altforderungen bestehen Ausnahmen. Fragen Sie beim eigenständigen Schuldner Insolvenz Centrum nach einem Termin und den Kosten. Klären Sie Freigabe, Vergleichseinkommen und Liquiditätsplan gemeinsam, bevor Sie auf einer falschen Annahme weiterarbeiten.