Was eine Anfrage bewirkt

Mit dem Absenden bitten Sie den angezeigten Anbieter um Kontakt zu Ihrem allgemeinen Anliegen. Die Anfrage begründet weder einen kostenpflichtigen Beratungsvertrag noch eine Vereinsmitgliedschaft oder Vollmacht. Auch eine Eingangsbestätigung sagt zunächst nur, dass die Nachricht eingegangen ist. Eine bestimmte Antwortzeit oder die Annahme jedes Auftrags wird nicht zugesagt. Diese Website bietet derzeit keinen verbindlichen Online-Vertragsschluss und keinen Verkauf von Beratungs-, Software- oder S24-Verträgen. Vereinbarte Leistungen beginnen erst nach Klärung von Anbieter, Umfang und Bedingungen.

Anbieter und Beauftragung

SIC und Unternehmensretter betreffen Leistungen des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e.V. SEIN bearbeitet seine eigenen Projekt- und Softwareanfragen. Soweit eine eigenständige anwaltliche, steuerliche oder andere Fachleistung erforderlich ist, wird die zuständige Person beziehungsweise Stelle vor Beauftragung ausdrücklich genannt. Angebote enthalten Leistungsbeschreibung, Vergütung, Laufzeit und gegebenenfalls Kündigungsbedingungen. Nicht bestätigte Preis- oder Erfolgsangaben früherer Veröffentlichungen werden nicht Bestandteil eines neuen Auftrags. Sie erhalten Gelegenheit, die vollständigen Unterlagen vor einer Entscheidung zu lesen.

Ihre Angaben und die nächsten Schritte

Beschreiben Sie zunächst nur Thema und gewünschte Kontaktart. Fallunterlagen, ausführliche Schuldenübersichten und personenbezogene Angaben Dritter gehören in einen gesonderten sicheren Prozess. Bitte machen Sie zutreffende Angaben und teilen Sie relevante Fristen frühzeitig mit, sobald eine zuständige Fachperson Ihre Sache übernommen hat. Der Anbieter prüft, ob die gewünschte Leistung in seinem tatsächlichen Leistungs- und Befugnisbereich liegt. Eine Weitergabe an zusätzliche Fachpersonen oder ein gemeinsamer Auftrag wird ausdrücklich geklärt. Eine Anfrage verpflichtet Sie nicht, ein späteres Angebot anzunehmen.

Beratung, Vorbereitung und Bescheinigungen

Wirtschaftliche Orientierung und organisatorische Vorbereitung können helfen, Informationen zu ordnen. Rechtsberatung im konkreten Einzelfall und Vertretung werden nur im zulässigen Befugnisrahmen erbracht. Der Sitz in Zypern hebt für Leistungen zum deutschen Recht das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht auf. Auch eine Vereinsform begründet keine uneingeschränkte Beratungsbefugnis.

Für eine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind eine geeignete Person oder Stelle, persönliche Beratung, eine eingehende Prüfung und der gesetzlich verlangte gescheiterte Einigungsversuch erforderlich. Eine selbst ausgefüllte Vorlage, ein Download oder eine Softwareausgabe ersetzt dies nicht. Für P-Konto-Erhöhungsbeträge gilt der gesonderte Nachweis nach § 903 ZPO. Vor einer solchen Leistung wird der tatsächlich befugte Aussteller genannt.

Buchführungsleistungen

Soweit Buchführungsleistungen vereinbart werden, richtet sich deren Umfang nach der nachgewiesenen Befugnis. Nach dem am 13. Oktober 2026 geprüften § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG betrifft die Ausnahme das Anlegen von Kontenplänen, laufende Buchungen, laufende Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldungen unter Verantwortung entsprechend qualifizierter Personen. Erforderlich sind ein kaufmännischer Abschluss oder eine gleichwertige Vorbildung und anschließend mindestens drei Jahre praktische Buchhaltung mit wenigstens 16 Wochenstunden. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und allgemeine Steuerberatung werden dadurch nicht pauschal erlaubt. Konkrete Leistungen werden erst nach Benennung der verantwortlichen Person vereinbart.

Verbraucherrechte und zukünftige Online-Verträge

Bei einem späteren Verbrauchervertrag informiert der konkrete Anbieter vor Vertragsschluss über Pflichtangaben und gegebenenfalls das Widerrufsrecht. Für über eine Online-Oberfläche geschlossene Fernabsatzverträge ist die anwendbare Widerrufsfunktion nach § 356a BGB einzurichten. Bei entsprechenden entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen ist zusätzlich § 312k BGB zu prüfen; seine gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere zu Finanzdienstleistungen, sind zu beachten. Eine allgemeine Kontaktmaske ersetzt die gesetzlich verlangte Abgabe und Bestätigung solcher Erklärungen nicht. Diese heutigen Anfragebedingungen verkürzen keine bestehenden Verbraucherrechte.

Ergebnisse und gesetzliche Ansprüche

Welche Lösung möglich ist, hängt von Ihrem Fall, der Mitwirkung Beteiligter und den zuständigen Entscheidungen ab. Die Kontaktaufnahme bewirkt keine Aussetzung von Zahlungen, Vollstreckung oder gesetzlichen Fristen. Eine Finanzierung, Schuldenfreiheit, vollständige Kostenübernahme oder ein bestimmter Verfahrensausgang wird nicht zugesagt. Für tatsächlich beauftragte Leistungen gelten die vereinbarten Pflichten und gesetzlichen Ansprüche. Diese Hinweise schließen die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nicht pauschal aus. Bei akuten Fristen wenden Sie sich unmittelbar an die zuständige befugte Fachperson.