Was konkret wichtig ist
Eine Beratung oder eine angekündigte Finanzierung setzt gesetzliche Fristen nicht aus. Bei Krisenanzeichen gehören qualifizierte Rechts- und Steuerfragen sofort auf die Tagesordnung.
Gut vorbereitet ins Gespräch
- Originalunterlagen und relevante Termine bereithalten.
- Unklare Angaben als offene Frage kennzeichnen.
- Leistungsumfang und fachliche Zuständigkeit vor einer Beauftragung klären.
Für die Geschäftsführung zählt ein aktueller Stand
Eine abgeschlossene Bilanz erklärt die Vergangenheit, während fällige Zahlungen die Gegenwart bestimmen. Stellen Sie deshalb aktuelle Bankmittel, Verpflichtungen und realistische Eingänge zusammen. Bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Antragspflicht nach § 15a InsO zeitnah fachlich zu prüfen. Ein Terminwunsch oder eine geplante Gläubigerverhandlung ersetzt diese Prüfung nicht.
Gesellschaftliche und persönliche Fragen getrennt erfassen
Beispiel: Der Lieferantenvertrag läuft über die GmbH, ein Gesellschafter hat zusätzlich privat unterschrieben. Diese Verbindung muss erkennbar sein, ohne beide Verpflichtungen gleichzusetzen.
- Gesellschaftsunterlagen und aktuelle Vertretungsberechtigung.
- Fällige Zahlungen, Bankeinschränkungen und erhaltene Bescheide.
- Persönliche Bürgschaften und weitere Sicherungsvereinbarungen.
- Benannte Fachverantwortliche und dokumentierte Prüfungsschritte.
Kann ich bis zur nächsten Monatsauswertung einfach abwarten?
Bei akuten Anzeichen darf eine relevante rechtliche Prüfung nicht durch den normalen Berichtszyklus verzögert werden. Klären Sie die aktuelle Situation mit der zuständigen Fachperson.
Weiterführende Originalquellen · geprüft am 14.10.2026
