Verstehen und vorbereiten

Eine mögliche Insolvenzantragspflicht und Haftungsfragen können zeitkritisch sein. Warten auf Beratung oder Finanzierung verlängert gesetzliche Fristen nicht.

Gut vorbereitet ins Gespräch

  • Originalunterlagen und relevante Termine bereithalten.
  • Unklare Angaben als offene Frage kennzeichnen.
  • Leistungsumfang und fachliche Zuständigkeit vor einer Beauftragung klären.

Gesellschaft und Privatperson haben unterschiedliche Verpflichtungen

Die GmbH hat eigene Rechte und Pflichten; § 13 GmbHG trennt das Gesellschaftsvermögen von der Person des Gesellschafters. Daraus folgt jedoch kein pauschaler Schutz vor jeder persönlichen Frage. Bürgschaften, Mitverpflichtungen und Pflichten der Geschäftsführung sind gesondert zu prüfen. Beispiel: Eine Lieferantenrechnung an die GmbH und eine privat unterschriebene Sicherheit gehören in unterschiedliche Prüfkategorien.

Zeitnahe Klarheit ist wichtiger als ein schöner Jahresbericht

Bei juristischen Personen regelt § 15a InsO eine Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Eine genaue rechtliche Prüfung darf nicht durch das Sammeln weiterer Marketing- oder Planungsinformationen verzögert werden.

  • Aktueller Bankstand und fällige Verbindlichkeiten.
  • Rechtsform, Geschäftsführung und Gesellschafterstruktur.
  • Persönliche Sicherheiten und getrennte private Forderungen.
  • Bereits erkannte Zahlungsausfälle und erhaltene rechtliche Hinweise.
Beseitigt die Insolvenz der GmbH automatisch meine private Bürgschaft?

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Der Sicherungsvertrag und die persönliche Verpflichtung müssen getrennt vom Verfahren der Gesellschaft geprüft werden.