Mit tatsächlich verfügbaren Mitteln beginnen
Trennen Sie frei verfügbares Guthaben von gesperrten Kontobeträgen und ungeklärten Kreditrahmen. Eine Buchhaltungszahl ist nicht automatisch Geld, das heute ausgegeben werden kann. Erfassen Sie Bankstände mit Datum und markieren Sie Einschränkungen. Die erste Planwoche muss auf derselben belastbaren Grundlage stehen wie alle folgenden Wochen.
Kundeneingänge nach Sicherheit kennzeichnen
Unterscheiden Sie bestätigte Zahlungstermine, gewöhnliche Erwartungen und strittige Forderungen. Prüfen Sie bei größeren Beträgen Einwendungen, Abtretungen oder Pfändungen. Ein Auftrag und eine ausgestellte Rechnung sind noch kein Geldeingang. Rechnen Sie zusätzlich ein vorsichtiges Szenario, in dem der wichtigste Kunde später zahlt. So wird das Ausmaß der Abhängigkeit sichtbar.
Abgaben mit ihren wirklichen Terminen erfassen
Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialbeiträge folgen verschiedenen Regeln. § 18 UStG und § 41a EStG knüpfen an die jeweiligen Anmeldungszeiträume an; § 23 SGB IV enthält eigene Beitragsfälligkeiten. Übernehmen Sie Ihren konkreten Kalender mit der Beratung. Eine einzige Monatszeile „Steuern“ verdeckt, wann welche Mittel tatsächlich benötigt werden.
Jede Woche weiterrechnen und Abweichungen erklären
Addieren Sie zum Anfangsbestand realistische Einzahlungen und ziehen Sie fällige Auszahlungen ab. Übertragen Sie den Endbestand in die Folgewoche. Vergleichen Sie den letzten Plan mit tatsächlichen Bewegungen: Welcher Eingang fehlt, welche Zahlung kam hinzu? Ein gepflegter Plan erklärt diese Abweichungen. Ein einmal erstelltes Blatt verliert dagegen schnell seinen Nutzen.
Eine Unterdeckung ist ein Prüfsignal, keine Zahlungsanweisung
Die Tabelle entscheidet nicht automatisch, welche Steuer oder welcher Beitrag später gezahlt werden darf. § 266a StGB hat besondere Bedeutung bei Sozialbeiträgen. § 17 InsO und gegebenenfalls §§ 15a, 15b InsO erfordern eigenständige rechtliche Prüfungen. Bei einer erkennbaren Lücke sind aktuelle Daten an befugte Fachberatung weiterzugeben, statt mit pauschalem Zahlungsstopp zu reagieren.
Ein fiktives Beispiel und Ihr nächster Schritt
Ein Maschinenbetrieb zeigt einen positiven Monatsumsatz. Der größte Kundeneingang erfolgt jedoch erst nach den Abgabenterminen. Die Wochenplanung macht die Zwischenlücke sichtbar, die im Monatsdurchschnitt verborgen blieb. Diese Information wird fachlich eingeordnet; Lohnsteuer oder Sozialbeiträge werden nicht pauschal zur freien Reserve erklärt.
Der Unternehmensretter unterstützt die wirtschaftliche Planung und Unterlagenorganisation. Steuerliche, beitragsrechtliche und insolvenzrechtliche Bewertungen sowie rechtliche Zahlungsentscheidungen übernehmen ausschließlich hierzu befugte Fachpersonen.
Unterlagen und Vorbereitung
- Bankbestände und Einschränkungen mit Datum
- Kundenforderungen mit begründeten Eingangsterminen
- Individueller Steuer- und Beitragskalender
- Alle weiteren Gläubiger und Fälligkeiten
- Fortgeschriebener Wochenplan mit Verzögerungsszenario
Häufige Fragen
Sind dreizehn Wochen eine gesetzliche Wartefrist?
Nein. Rechtliche Pflichten gelten unabhängig vom wirtschaftlichen Planungshorizont.
Reicht ein positiver Monatsgewinn als Zahlungsnachweis?
Nein. Entscheidend sind verfügbare Mittel zum Zeitpunkt der fälligen Zahlung.
Bestimmt der Plan automatisch die richtige Zahlungsreihenfolge?
Nein. Besondere gesetzliche Pflichten und Krisenregeln müssen gesondert geprüft werden.
Amtliche Quellen
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren und Vorauszahlungen
- § 41a EStG – Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
- § 23 SGB IV – Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
- § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit
- § 15a InsO – Insolvenzantragspflicht
- § 15b InsO – Zahlungen bei Insolvenzreife und steuerliche Zahlungspflichten
Prüfstand 13.10.2026. Die türkische Fassung erläutert deutsches Recht.
