Verstehen und vorbereiten

Ein außergerichtlicher Plan setzt Gläubigerzustimmung voraus. Die Regeln einer gerichtlichen Zustimmungsersetzung sind davon zu unterscheiden.

Gut vorbereitet ins Gespräch

  • Originalunterlagen und relevante Termine bereithalten.
  • Unklare Angaben als offene Frage kennzeichnen.
  • Leistungsumfang und fachliche Zuständigkeit vor einer Beauftragung klären.

Ein Plan verbindet die Forderungsliste mit Ihrem Alltag

Ein Vorschlag muss nicht nur auf dem Papier geordnet sein, sondern auf nachvollziehbaren Angaben beruhen. Welche Mittel sind verlässlich verfügbar, welche Lebenshaltung bleibt notwendig und welche Forderungen werden einbezogen? Beispiel: Ein saisonales Einkommen lässt sich nicht wie ein gleichbleibender Monatslohn behandeln. Halten Sie Schwankungen und bereits getroffene Vereinbarungen deshalb ausdrücklich fest.

Vor einer Bindung den gesamten Vorschlag prüfen lassen

§ 305 InsO verlangt für das Verbraucherinsolvenzverfahren einen Schuldenbereinigungsplan mit Bezug zu den persönlichen Verhältnissen. Die konkrete Gestaltung und rechtlichen Folgen sind fachlich zu prüfen.

  • Aktuelle Forderungsstände und eindeutige Beteiligte.
  • Haushaltsbudget und verlässliche Einnahmen.
  • Sicherheiten, Bürgschaften und bereits vereinbarte Raten.
  • Regeln bei Veränderungen und nachvollziehbare schriftliche Fassung.
Ist ein einzelner Ratenwunsch bereits ein vollständiger Plan?

Nein. Für eine Prüfung müssen Forderungen, verfügbare Mittel, Beteiligte und Bedingungen zusammen betrachtet werden.

Weiterführende Originalquellen · geprüft am 14.10.2026