Verstehen und vorbereiten

Sie muss auf persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch eine geeignete Person oder Stelle beruhen. Software stellt diese Bescheinigung nicht eigenständig aus.

Gut vorbereitet ins Gespräch

  • Originalunterlagen und relevante Termine bereithalten.
  • Unklare Angaben als offene Frage kennzeichnen.
  • Leistungsumfang und fachliche Zuständigkeit vor einer Beauftragung klären.

Die Bescheinigung bestätigt einen fachlich geprüften Schritt

Die Bescheinigung nach § 305 InsO ist nicht bloß ein Nachweis, dass jemand Briefe verschickt hat. Das Gesetz knüpft sie an persönliche Beratung, eingehende Prüfung und einen erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch auf der Grundlage eines Plans. Die Eignung der ausstellenden Person oder Stelle ist dabei zu beachten. Ein automatisch erstelltes Dokument oder eine selbst ausgefüllte Vorlage ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Was Sie für die fachliche Prüfung vorbereiten können

Ordnen Sie den zeitlichen Verlauf und die dazugehörigen Antworten. Eine vollständige Übersicht erleichtert es, den tatsächlich durchgeführten Versuch nachvollziehbar zu prüfen.

  • Verwendeter Plan und zugehörige Forderungsstände.
  • Versand, Rückmeldungen und offene Antworten mit Datum.
  • Änderungen der Einkommens- oder Vermögenssituation.
  • Benannte geeignete Person oder Stelle für die Bescheinigung.
Kann eine Software allein eine wirksame §-305-Bescheinigung ausstellen?

Eine Software ersetzt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und die zuständige geeignete Person oder Stelle. Vorbereitung und fachlich verantwortete Ausstellung sind zu trennen.

Weiterführende Originalquellen · geprüft am 14.10.2026