Worum es bei § 35 InsO geht

Bei einer selbstständig tätigen natürlichen Person erklärt der Insolvenzverwalter, ob Vermögen aus der Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob daraus entstehende Ansprüche im Verfahren geltend gemacht werden können. Eine Freigabe ordnet diese Tätigkeit insolvenzrechtlich neu zu. Sie ist keine allgemeine Schuldenlöschung und kein pauschaler Schutz vor Gläubigern neuer Verpflichtungen. Die Insolvenz einer GmbH und die persönlichen Fragen der Geschäftsführung müssen getrennt geprüft werden.

Welche Unterlagen den Antrag verständlicher machen

Beschreiben Sie Tätigkeit, Kundenstruktur, geplante Einnahmen und notwendige Ausgaben nachvollziehbar. Ein Businessplan und ein datierter Liquiditätsplan helfen bei der Vorbereitung. Kennzeichnen Sie unsichere Eingänge und legen Sie ein vorsichtiges Szenario daneben. Erfassen Sie Geräte, Fahrzeuge und Einrichtung mit Eigentum, Leasing oder Sicherungsrechten. Halten Sie betrieblichen Finanzbedarf und privaten Lebensunterhalt getrennt. Die Planung ersetzt weder eine Fachprüfung noch die Erklärung des Verwalters.

Die Antwortfrist ist keine Freigabegarantie

Auf ein Freigabeersuchen hat der Insolvenzverwalter unverzüglich, spätestens binnen eines Monats zu antworten. Die konkrete Erklärung muss geprüft werden. Aus dem Zeitablauf entsteht nicht einfach eine automatische Freigabe. Fragen Sie nach dem dokumentierten Umfang, dem maßgeblichen Beginn und den weiteren Aufgaben. Reichen Sie Unterlagen nach, wenn eine Entscheidung zusätzliche Angaben benötigt.

Warum das Vergleichseinkommen wichtig ist

§ 295a InsO berücksichtigt, wie die Gläubiger bei einem angemessenen Dienstverhältnis gestellt wären. Eine passende Beschäftigung, Qualifikation und nachvollziehbare Einkommensinformationen können Anhaltspunkte liefern. Die eigene Wunschrate, der gesamte Umsatz oder eine alte Beispielrate bestimmen den Betrag nicht allein. Das Gericht kann auf Antrag des Schuldners das maßgebliche Einkommen feststellen. Die gesetzlichen Zahlungen erfolgen kalenderjährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Fortführung braucht neue laufende Ordnung

Nach einer Freigabe bleiben neue Steuern, Vertragsverpflichtungen und Belegpflichten wichtig. Prüfen Sie Rücklagen, die nächste Zahlungswoche und die Übergabe an Steuerkanzlei oder Fachpersonen. § 12 GewO ist kein uneingeschränkter Schutz vor einer Gewerbeuntersagung: Für freigegebene Tätigkeit können neue nach der Freigabe eingetretene Tatsachen relevant sein. Ein neuer Unternehmensname oder ein Auslandssitz beseitigt persönliche Pflichten nicht automatisch.

EKS und Freigabe gehören zu verschiedenen Vorgängen

Die Anlage EKS wird gegebenenfalls beim Jobcenter für Angaben zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gebraucht. Sie ist kein Freigabeantrag beim Insolvenzverwalter. Stimmen Sie für jeden Vorgang Ansprechpartner, Nachweise und tatsächliche Termine ab. Nützliche Informationen können sich überschneiden, aber eine Entscheidung ersetzt die andere nicht.

Was Sie jetzt zuerst klären können

  1. Ist das Verfahren eröffnet und wer ist zuständig?
  2. Welche Tätigkeit und Betriebsmittel sind betroffen?
  3. Welche wirtschaftlichen Angaben und Sicherungsrechte sind noch offen?
  4. Wie wird das Vergleichseinkommen fachlich geprüft?
  5. Was steht tatsächlich in der schriftlichen Erklärung?
  6. Welche neuen laufenden Pflichten müssen organisiert werden?

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Weiterführende Originalquellen · geprüft am 14.10.2026