Verstehen und vorbereiten
§ 305 InsO sieht unter anderem einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit einer geeigneten Stelle oder Person vor. Gerichtliche Entscheidungen bleiben beim Gericht.
Gut vorbereitet ins Gespräch
- Originalunterlagen und relevante Termine bereithalten.
- Unklare Angaben als offene Frage kennzeichnen.
- Leistungsumfang und fachliche Zuständigkeit vor einer Beauftragung klären.
Aktuelle und frühere Selbständigkeit machen einen Unterschied
§ 304 InsO unterscheidet zwischen Menschen ohne selbständige Tätigkeit und ehemals Selbständigen. Bei einer früheren Selbständigkeit sind überschaubare Vermögensverhältnisse und das Fehlen von Forderungen aus Arbeitsverhältnissen relevant; das Gesetz nennt hierfür weniger als 20 Gläubiger zum Antragszeitpunkt. Die passende Verfahrensart lässt sich deshalb nicht allein aus dem Wort „privat“ oder einer bestimmten Schuldenhöhe ablesen.
Den persönlichen Ausgangspunkt verständlich beschreiben
Beispiel: Eine frühere Gewerbetätigkeit ist beendet, aber einzelne betriebliche Forderungen bleiben. Halten Sie diese Herkunft fest und lassen Sie die Einordnung anhand des vollständigen Überblicks prüfen.
- Aktuelle Tätigkeit und frühere Selbständigkeitszeiträume.
- Bekannte Gläubiger und Art der Forderungen.
- Etwaige Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen.
- Vorhandene Einigungsversuche, Anträge und gerichtliche Unterlagen.
Ist jede ehemals selbständige Person automatisch im Regelverfahren?
Nein. Die Voraussetzungen des § 304 InsO müssen anhand der aktuellen Situation geprüft werden. Beschreiben Sie frühere Tätigkeit und Forderungsarten deshalb ausdrücklich.
Weiterführende Originalquellen · geprüft am 14.10.2026

