Was konkret wichtig ist

Die reguläre Abtretungsfrist beträgt bei erfüllten Voraussetzungen drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Vorbereitung und Gerichtsbearbeitung kommen hinzu; Ausnahmen und Ausschlüsse müssen geprüft werden.

Gut vorbereitet ins Gespräch

  • Originalunterlagen und relevante Termine bereithalten.
  • Unklare Angaben als offene Frage kennzeichnen.
  • Leistungsumfang und fachliche Zuständigkeit vor einer Beauftragung klären.

Eine Verfahrensentscheidung braucht mehr als eine Schuldenzahl

Zwei Menschen mit gleich hohen Schulden können unterschiedliche Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten haben. Relevant sind unter anderem die aktuelle und frühere Selbständigkeit, die Art der Forderungen, Einkommen, Vermögen und bereits eingeleitete Schritte. Bereiten Sie diese Punkte vor, bevor Sie eine im Internet beschriebene Lösung auf sich übertragen. Das SIC klärt mit Ihnen den nächsten Prüfbedarf und den dafür zuständigen Anbieter.

Diese Fragen machen den ersten Überblick belastbarer

Schreiben Sie auch Besonderheiten auf, die in einer einfachen Forderungsliste nicht erkennbar sind. Ein klar markierter offener Punkt ist hilfreicher als eine falsche Sicherheit.

  • Sind Sie aktuell selbständig oder waren Sie es früher?
  • Welche Gläubiger und Forderungsarten sind bekannt?
  • Gibt es Bürgschaften, gemeinsame Verträge oder Sicherheiten?
  • Wurde bereits ein Einigungsversuch begonnen oder ein Antrag gestellt?
Bedeutet eine Kontaktanfrage bereits einen Insolvenzantrag?

Nein. Eine Anfrage dient der Orientierung und Zuständigkeitsklärung. Antrag, benötigte Unterlagen und erforderliche fachliche Prüfung sind gesonderte Schritte.

Weiterführende Originalquellen · geprüft am 14.10.2026