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Kreditrate und Pfändung: Beispiele über 36 Monate

Die Pfändungstabelle zeigt den gewöhnlich pfändbaren Teil Ihres Arbeitseinkommens. Entscheidend sind das korrekt bereinigte Nettoeinkommen und die Personen, denen Sie tatsächlich gesetzlichen Unterhalt gewähren. Hier finden Sie die amtlichen Werte, einen Rechner und Beispiele für Ihren Überblick.

Berufstätige bereitet ihre Unterlagen vor · Symbolbild
Berufstätige bereitet ihre Unterlagen vor · Symbolbild

Was Sie hier für sich mitnehmen

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Geprüft am 13.10.2026 · Tabelle gültig 01.07.2026–30.06.2027

Die Pfändungstabelle ändert keine Kreditverträge. Beginnen Sie eine Beratung oder nutzen Sie diesen Rechner, laufen fällige Zahlungen und Vollstreckungen dadurch nicht automatisch aus. Zahlungen nur auf einer geklärten rechtlichen oder vertraglichen Grundlage ändern.

Zwei Rechengrößen. Zwei verschiedene Grundlagen.

2.000 Euro netto und 800 Euro Kreditrate

Ohne Pfändung bleiben nach einer vereinbarten Rate von 800 Euro rechnerisch 1.200 Euro vor den Lebenshaltungskosten. Die Pfändungstabelle weist unabhängig davon 288,82 Euro pfändbar aus. Eine Beratung oder ein Rechner reduziert die geschuldete Rate nicht auf diesen Betrag. Welche Zahlungen in einem vereinbarten Vergleich oder eröffneten Verfahren gelten, muss gesondert geklärt werden.

Vertragliche Raten in 36 Modellmonaten
28.800,00 €
Tabellenabzüge in 36 Modellmonaten
10.397,52 €

2.500 Euro, eine Unterhaltsperson und 900 Euro Kreditrate

900 Euro monatliche Raten ergeben über 36 Monate 32.400 Euro. 157,59 Euro monatlicher Tabellenabzug ergeben bei unveränderten Rechenannahmen 5.673,24 Euro. Diese Summen gehören zu unterschiedlichen rechtlichen Szenarien. Ihre Differenz ist kein Betrag, der durch einen Beratungsbeginn automatisch frei wird.

Vertragliche Raten in 36 Modellmonaten
32.400,00 €
Tabellenabzüge in 36 Modellmonaten
5.673,24 €

3.000 Euro und zwei Unterhaltspersonen

Bei den festen Modellannahmen: 192,94 Euro im Monat beziehungsweise 6.945,84 Euro in 36 Monaten. Zum Vergleich: eine vertragliche Rate von 1.100 Euro summiert sich auf 39.600 Euro. Einkommen, Unterhalt und künftige Tabellen können die tatsächlichen Zahlungen verändern.

Vertragliche Raten in 36 Modellmonaten
39.600,00 €
Tabellenabzüge in 36 Modellmonaten
6.945,84 €

3.500 Euro und drei Unterhaltspersonen

194,86 Euro Tabellenabzug mal 36 ergibt 7.014,96 Euro. Eine getrennt betrachtete vereinbarte Rate von 1.200 Euro mal 36 ergibt 43.200 Euro. Der geschützte Tabellenanteil von 3.305,14 Euro finanziert den Haushalt und ist keine frei verfügbare Ersparnis.

Vertragliche Raten in 36 Modellmonaten
43.200,00 €
Tabellenabzüge in 36 Modellmonaten
7.014,96 €

4.000 Euro und vier Unterhaltspersonen

Die feste 36-Monats-Modellrechnung ergibt 5.880,24 Euro Tabellenabzüge. Eine getrennte Rate von 1.000 Euro würde sich auf 36.000 Euro summieren. Ob ein Vergleich oder Insolvenzverfahren geeignet ist, lässt sich aus diesen Zahlen allein nicht entscheiden.

Vertragliche Raten in 36 Modellmonaten
36.000,00 €
Tabellenabzüge in 36 Modellmonaten
5.880,24 €

4.500 Euro und fünf Unterhaltspersonen

98,39 Euro pro Monat ergeben im festen Modell 3.542,04 Euro in 36 Monaten. Die Höhe der ursprünglichen Schulden bestimmt den Tabellenabzug nicht unmittelbar. Eine Restschuldbefreiung hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und der gerichtlichen Entscheidung ab.

Vertragliche Raten in 36 Modellmonaten
43.200,00 €
Tabellenabzüge in 36 Modellmonaten
3.542,04 €

Amtliche Quellen

Prüfstand 13.10.2026. Die türkische Fassung erläutert deutsches Recht.

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